Nutzen Sie den 2-fachen Steuerbonus
Wussten Sie schon, dass Sie mit Ihrem Garten gleich doppelt sparen können?
Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen
Möglich ist dies durch die steuerliche Vergünstigung bei „Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung von Haus und Garten dienen.“ Hinter diesem trockenen Verwaltungsdeutsch verbirgt sich ein handfester Vorteil für Sie!
Die Steuervergünstigungen bei Inanspruchnahme handwerklicher Dienstleistungen sind im Jahr 2009 nochmals ausgeweitet worden. Dazu gehören Gartengestaltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Modernisierung und Renovierung dienen. Sie können mit 20% von maximal 20.000 € (=4.000 €) steuermindernd berücksichtigt werden (§35a Abs. 2 Satz 1 EStG).
Steuervergünstigungen auch für die Neuanlage
Für einige von Ihnen sicherlich besonders interessant: Im Jahr 2011 entschied der Bundesfinanzhof, dass diese Steuervergünstigungen auch für die Neuanlage von Gärten in Anspruch genommen werden können. Die Arbeiten können aktuell mit 20% von maximal 6.000 €, also mit 1.200 €, steuerlich in Ansatz gebracht werden (§35a Abs. 2 Satz 2 EStG). Und das unabhängig von den handwerklichen Dienstleistungen.
Beispiel 1: Steuerbonus für die Gartenumgestaltung / Gartenneugestaltung
Wenn Sie z. B. Ihren Hauseingang renovieren oder den Vorgartengestalten lassen, berechnet der Landschaftsgärtner Ihnen:
Rechnungsbetrag netto 7.900,00 Euro
davon anrechenbare Lohnkosten 4.900,00 Euro
19% MwSt. + 931.00, Euro
Summe Lohnkosten brutto = 5.831,00 Euro
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20% STEUERBONUS = 1.166,20 Euro
Beispiel 2: Steuerbonus für die Gartenpflege
Unterstützung haushaltsnaher Dienstleistungen: Gehölzschnitt, Rasenpflege, Pflege der Pflanzflächen usw. – die Leistungen des Landschaftsgärtners beinhalten nur Lohnkosten.
Ein Rechenbeispiel:
Lohnkosten 1.982,00 Euro
19% MwSt. 376,20 Euro
Summe Brutto =2.356 Euro
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20% STEUERBONUS =471,24 Euro
Wir helfen Ihnen beim Sparen
Wir kennen die Punkte, die zu beachten sind, damit Sie auch tatsächlich den Steuerbonus nutzen können. Das sind unter anderem:
- Anerkannt werden nur detaillierte Firmenrechnungen.
- Die Arbeiten und die Zahlung müssen im selben Jahr geleistet werden.
- Barzahlungen werden nicht anerkannt!